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10. April 2026 · 4 Min

Brandschutzhelfer: Wer wann welche Pflichten hat

§10 ArbSchG in der Praxis — welche Zahl gilt wirklich, was die BGV A2 ergänzt, und wo das Missverständnis anfängt.

Die häufigste Frage an unsere Support-Hotline im Frühjahr: "Reicht ein Brandschutzhelfer?" Die kurze Antwort: wahrscheinlich nicht. Die lange Antwort erklärt, warum die "5%"-Regel nur die halbe Wahrheit ist.

Was das Gesetz sagt

§10 Absatz 2 ArbSchG verpflichtet Arbeitgeber, Beschäftigte zu benennen, die Aufgaben der Brandbekämpfung und Evakuierung übernehmen. Die Zahl ist im Gesetz nicht genannt — sie ergibt sich aus der ASR A2.2 (Technische Regel für Arbeitsstätten).

Dort heißt es: 5% der Beschäftigten müssen als Brandschutzhelfer ausgebildet sein. Mindestens eine Person, auch wenn die Firma nur zwei Mitarbeiter hat.

Aber: 5% ist nicht 5%

Die Regel bezieht sich auf Anwesende, nicht auf die Gesamt-Mitarbeiterzahl. Das ist in der Praxis der Knackpunkt:

Praktisch heißt das für die meisten Betriebe: 10–15% der Belegschaft sollte ausgebildet sein, damit zu jeder Anwesenheitszeit die 5%-Quote erreicht wird.

Was bei erhöhter Brandgefährdung gilt

Bei erhöhter Brandgefährdung (Schreinereien, Lackierereien, Tankstellen, gastronomische Großküchen) gelten strengere Regeln. Hier fordert die ASR:

Die Einstufung trifft der Arbeitgeber selbst — und liegt damit in seiner Verantwortung.

Die Ausbildung

Ein Brandschutzhelfer-Kurs dauert 8 Unterrichtseinheiten (je 45 Minuten) und besteht aus:

  1. Theorie (3–4 UE): Brand-Entstehung, Brand-Ausbreitung, Brandklassen, Gefahren durch Rauch
  2. Praxis (3–4 UE): Handhabung von Feuerlöschern, Löschdecken, Auslöse-Übungen
  3. Evakuierung (1–2 UE): Flucht- und Rettungswege, Sammelplätze

Die Wiederholung sollte alle 3–5 Jahre erfolgen. Was viele nicht wissen: Die BG empfiehlt inzwischen alle 3 Jahre, auch wenn die ASR 5 Jahre zulässt.

Typische Fehler

| Fehler | Konsequenz | |---|---| | Nur eine Person ausgebildet | Fehlt sie, ist die Firma nicht rechtskonform | | Schulungs-Zertifikat nicht zentral abgelegt | Bei Prüfung nicht nachweisbar | | Helfer sind dokumentiert, aber nicht benannt/ausgehängt | Mitarbeiter wissen nicht, an wen sie sich wenden sollen | | Nach Firmen-Wachstum nicht nachgeschult | Quote rutscht unter 5% |

Was wir in der Praxis empfehlen

  1. Immer mindestens 10% ausbilden, nicht 5% — Urlaub, Krankheit, Fluktuation
  2. Zertifikate digital zentral ablegen (wir machen das mit der Academy-Plattform), damit bei Prüfung sofort Nachweise da sind
  3. Einmal jährlich intern üben — auch wenn das Gesetz es nicht fordert, die BG bewertet das positiv
  4. Nach jedem Einstellen prüfen: müssen wir nachschulen?

Praktisch umgesetzt: Kuiper Academy bietet den §10-konformen Online-Kurs mit 8 UE. TÜV-anerkannt, deutschlandweit einsetzbar.